CORONA GRENZENLOS IM BLICK

Christopher aus Schweden über die Situation von Geflüchteten und Migrant*innen

6. Wie wirkt sich Corona auf die Situation von Geflüchteten und Migrant*innen in Deinem Land aus?

Mehr als vier Millionen Schwed*innen engagieren sich ehrenamtlich in einer der 250.000 Organisationen des Landes. Darüber hinaus sind etwas mehr als 180.000 Menschen im Non-Profit-Sektor beschäftigt. Die Organisationen stellen sich den Herausforderungen, die aus der Pandemie resultieren, und viele Menschen wollen sich engagieren und einen Beitrag leisten. Gleichzeitig schränkt die Corona-Pandemie die Möglichkeit der Menschen, Bedürftigen zu helfen, stark ein, da Aktivitäten wie Sprachkurse, Lebensmittelverteilung, Seniorentreffen und Hausaufgabenhilfe nicht stattfinden können und Freiwillige zu Hause bleiben müssen.

Ich arbeite für eine Organisation namens Forum - das Nationale Forum für Freiwilligenorganisationen. Wir sind eine Dachorganisation für zivilgesellschaftliche Organisationen, die im sozialen Bereich in Schweden tätig sind. Unser Ziel ist es, zivilgesellschaftliche Organisationen in Schweden durch Meinungsbildung, Hilfe zur Selbsthilfe und durch die Vermittlung von ehrenamtlichem Engagement durch Volontärbyrån (die Freiwilligenagentur Schwedens) zu stärken.

Viele unserer Mitgliedsorganisationen unterstützen Migrant*innen und Geflüchtete durch verschiedene soziale Aktivitäten wie Sprachkurse, Rechtsberatung und Freizeitaktivitäten. Viele dieser Aktivitäten mussten gestrichen werden, und wir machen uns Sorgen über die Auswirkungen, die dieser Umstand auf die Integration und die psychische Gesundheit der Menschen hat.

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Möglichkeit aus, eine Aufenthaltsgenehmigung für unbegleitete Minderjährige zu erhalten, die 2015 nach Schweden kamen und Asyl beantragten. Am 7. Juni 2018 wurde das sogenannte Oberstufengesetz verabschiedet, was für ca. 9.000 unbegleitete asylsuchende Jugendliche eine neue Möglichkeit darstellte, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die einzige Möglichkeit, nach Abschluss der Oberstufe eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist im Moment ein Beschäftigungsverhältnis. Der*die Antragsteller*in muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Sekundarstufe II eine Anstellung mit einer Befristung von mindestens 2 Jahren vorweisen. Da Corona große Auswirkungen auf viele der Unternehmen hat, die üblicherweise junge Menschen einstellen, ist zu erwarten, dass dies insbesondere unbegleitete Minderjährige treffen wird. Psychische und physische Erkrankungen sind in dieser Gruppe bereits weit verbreitet und drohen sich nun zu verschlimmern, wenn der Zugang zu Treffpunkten und Unterstützungsmaßnahmen durch das Coronavirus eingeschränkt ist.

Übersetzt aus dem Englischen

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